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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Das Hotel am Klieversberg, im folgenden Hotel genannt - erbringt
Übernachtungsleistungen, Veranstaltungsleistungen und damit im direkten
Zusammenhang stehende andere Serviceleistungen. Die in den Druckunterlagen
des
Hotels genannten Preise und Leistungen sind freibleibend.
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§2 Die Zahlung des Preises erfolgt, wenn nicht anders schriftlich
vereinbart, bei
Abreise nach Erhalt der Rechnung. Gastkonten, die über den Zeitraum
einer Woche
bestehen, können wöchentlich abgerechnet werden. Akzeptiert
werden neben
Barzahlungen nur Kreditkarten der Firmen American Express, VISA, Diners
Club,
EUROCARD und die EC-Cash-Karte bis zur jeweiligen Deckungssumme. Das Hotel
ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Auf Auslagen und
Fremdleistungen wird bei Begleichung ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.
Wird eine Rechnungslegung vereinbart, muss vorher eine garantierte
Kostenübernahme für aufgeführte Leistungen im Hotel vorliegen.
Die Zahlung wird
trotz eingeräumter Zahlungsziele immer sofort fällig.
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§3 Die Zimmer für Übernachtungen stehen dem Gast am Anreisetag
ab 14:00 Uhr
und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Angemietete Räume
für
Veranstaltungen stehen dem Leistungsempfänger ( Veranstalter ) zu
den schriftlich
vereinbarten Zeiten zur Verfügung.
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§4 Der jeweilige Vertragspartner des Hotels kann jederzeit vor Beginn
des
Aufenthaltes ganz (Stornierung) oder teilweise Minderauslastung) vom
geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
bedarf zu ihrer
Gültigkeit stets der Schriftform. Die Rücktrittskosten betragen
je vereinbartem
Aufenthaltstag pro Person bis 30 Tage vor Anreise 20% des Preises bis
14 Tage vor
Anreise 50% des Preises danach bis zur Anreise 70% des Preises und ab
dem
Anreisetag 80% des Preises, der für die gewünschte Leistung
vereinbart wurde.
Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung im Hotel. Diese Kosten
werden sofort nach
Erhalt der Rechnung darüber fällig. Personengruppen bis 5 Personen,
die keiner
Firmenvereinbarung oder Gruppenverträgen unterliegen, sind von dieser
Regelung
ausgenommen. Diese haben eine kostenfreie Stornierungsfrist bis 18.00
Uhr des
Anreisetages. Bei vereinbarten Veranstaltungen haftet der Vertragspartner
der
vereinbarten Leistung in vollem Umfang abzüglich der Aufwandsersparnis.
Die
Aufwandsersparnis beträgt für vereinbarte Pauschalen 25% des
vereinbarten
Preises. Im Falle von Erlösen, die anstelle der nicht in Anspruch
genommenen
Leistungen durch Weitervergabe erzielt werden konnten, sind diese anzurechnen
ohne die Aufwandsersparnis einzubeziehen, weil der Aufwand dann tatsächlich
vorhanden war.
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§5 Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gesetzten
Termin
geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
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§6 Ausgezeichnete und vereinbarte Preise sind stets Inklusivpreise
und verstehen
sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Änderungen
des anteiligen
Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses
zu Lasten des Vertragspartners des Hotels. Sämtliche Preisauszeichnungen
und -
vereinbarungen gelten in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart.
Sofern
ausländische Währungen genannt werden, gilt der zum Zeitpunkt
des
Vertragsschlusses gültige allgemeine Wechselkurs.
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§7 Wird die Erbringung des jeweiligen Vertragsgegenstandes infolge
bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien
den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Hotel für
die bereits erbrachten
Leistungen oder für verauslagte Zahlungen wegen eingegangener Verträge
Schadenersatz verlangen.
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§8 Der Vertragspartner des Hotels und der jeweilige Leistungsempfänger
verpflichten
sich, sich während ihres Aufenthaltes im Hause an die Hausordnung
des Hotels zu
halten. Bei Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Einhaltung
aller gesetzlichen,
polizeilichen sowie der Vorschriften der Feuerwehr und der Ordnungsämter
selbst
uneingeschränkt haftbar. Der Veranstalter trägt das gesamte
Risiko der
Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden
Abwicklung. Er
hat das Hotel von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang
mit
der Veranstaltung freizustellen.
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§9 Darüber hinaus ist das Hotel ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden/Verlust an eingebrachten Sachen und
Personen haftbar
zu machen, die unmittelbar mit einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
in
Zusammenhang stehen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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§10 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem
Fall, die unwirksame
Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung
bei
wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls
eine
Bestimmung undurchführbar sein
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§11 Ab Vertragsschluss gilt unabhängig eigener Gerichtsstands-
und
Rechtsanwendungsfestlegungen des Vertragspartners des Hotels am Klieversberg,
Wolfsburg als Gerichtsstand und Deutsches Recht als anzuwendendes Recht
für
beide Parteien als vereinbart.
Stand Januar 2008
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